Für die meisten Sportverbände ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, die die Tauglichkeit attestiert, dass man Leistungssport betreiben bzw. an Wettkämpfen teilnehmen darf.  Je nach Sportart ist diese Sporttauglichkeitsuntersuchung einmalig, bei anderen Sportarten jährlich, vorgeschrieben. Sinnvollerweise wäre medizinisch ein Intervall von zwei Jahren anzustreben, sofern keine besonderen Erkrankungen oder Verletzungen in der Zwischenzeit aufgetreten sind.

Die Sporttauglichkeitsuntersuchung beinhaltet eine ausführliche medizinische Anamnese aber auch Sportanamnese inklusive der sportlichen Ziele die es zu erreichen gilt. Es folgt eine allgemein medizinische Kontrolle, orthopädische Screeninguntersuchung inklusive Muskelfunktionstests, sowie Überprüfung des Seh-Hörvermögens. Zur Basiskontrolle gehört weiters zwingend auch eine EKG Kontrolle zum Ausschluss angeborener Herzrhythmusstörungen bzw. von Herzmuskelerkrankungen. Wenn es aus der Anamnese bzw. der klinischen Untersuchung Hinweise auf eine Erkrankung gibt kann fakultativ noch eine Lungenfunktionskontrolle Blut- oder Harnuntersuchung angeschlossen werden

Eine Belastungsuntersuchung am Laufband oder Fahrrad gehört nicht zur allgemeinen Sporttauglichkeitsuntersuchung kann aber bei Bedarf anschließend durchgeführt werden.

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